Neuer Steuervorteil 2021: Hohe Steuerersparnis durch intelligente IT-Modernisierung!

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist eine moderne und leistungsfähige IT-Infrastruktur das Rückgrat eines jeden Unternehmens. Dank neuer Abschreibungsregeln des Bundesfinanzministeriums wird die Anschaffung und Implementierung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter künftig erleichtert.

Ob Desktop-Computer, Notebooks, Drucker, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte oder betriebswirtschaftliche Softwaresysteme: Eine leistungsfähige IT-Infrastruktur ist maßgebend für die erfolgreiche Digitalisierung – und letztlich für den Erfolg eines Unternehmens.

Allerdings können IT-Systeme, betriebliche Anwendungsprogramme und Peripheriegeräte, wenn sie nicht ordnungsgemäß implementiert oder längst veraltet sind, gravierende Probleme hinsichtlich der Performance, Produktivität, Konnektivität und insbesondere der IT-Sicherheit verursachen.

Das Gebot der Stunde lautet daher: IT-Modernisierung!

Als Anreiz für die Investition in moderne digitale Wirtschaftsgüter hat das Bundesfinanzministerium mit seinem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 für alle Unternehmen einen steuerlichen Vorteil geschaffen:

Ab sofort wird die bisherige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 1 EStG für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung von grundsätzlich drei bis fünf Jahren auf ein Jahr verkürzt.

Digitale Wirtschaftsgüter unbegrenzt sofort abschreiben!

Dank dieser Neuregelung können Unternehmen ab sofort die Anschaffungskosten bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung komplett absetzen. Dadurch wird nicht nur ihre Steuerbelastung im Anschaffungsjahr gesenkt, sondern auch ihre Liquidation verbessert.

Dieser neue BMF-Erlass findet erstmals Anwendung für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Darüber hinaus besteht für Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, auch Restbuchwerte aus den Vorjahren, bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde, im Jahr 2021 voll abzuschreiben oder diese weiterhin über die Restnutzungsdauer zu verteilen.

Mit Hightech nicht nur Steuern sparen!

Grundsätzlich sorgt das optimale Zusammenspiel aller IT-Komponenten wie Computerhardware, Peripheriegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware für mehr Konnektivität, Produktivität und IT-Sicherheit.

Dank der neuen Abschreibungsregeln ist spätestens jetzt der ideale Zeitpunkt gekommen, in eine moderne, agile, skalierbare und insbesondere sichere IT-Infrastruktur zu investieren.

Nach dem BMF-Erlass umfasst der Begriff „Computerhardware“ insbesondere folgende digitale Wirtschaftsgüter:

  • Desktop-Computer
  • Notebook-Computer, wie z. B. Tablet, Slate-Computer oder mobiler Thin-Client
  • Desktop-Thin-Client
  • Workstation
  • Mobile Workstation
  • Small-Scale-Server
  • Dockingstation
  • Externes Netzteil
  • Peripherie-Geräte mit Eingabegeräten wie z. B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset
  • externen Speicher wie z. B. Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer
  • Ausgabegeräten wie z. B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher und Computerbildschirm oder Display
  • Drucker wie z. B. Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker

Als Software gelten nach dem BMF-Erlass Betriebs- und Anwenderprogramm zur Dateneingabe und -verarbeitung.

Dazu zählen neben Standardanwendungen auch individuell erstellte Programme, wie z. B.

  • ERP-Software
  • Software für Warenwirtschaftssysteme und
  • sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Das BMF-Schreiben auf einem Blick

Da digitale Wirtschaftsgüter wie Desktop-PCs, Notebooks, Drucker, Standardanwendungen und Individualsoftware den Kernbereich der Digitalisierung bilden und gleichzeitig aufgrund des raschen technischen Fortschritts einen immer schnelleren Wandel unterliegen, hat das Bundesfinanzministerium, die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst.

Insgesamt lässt sich der BMF-Erlass wie folgt zusammenfassen:

  • Die Nutzungsdauer bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter wurde von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
  • Unternehmen können ab sofort die Anschaffungskosten bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung komplett abschreiben.
  • Der Begriff Computerhardware umfasst hierbei insbesondere Computer, Desktop-Computer, Notebooks, Workstations, Dockingstations, externe Netzteile, externe Speicher und Peripheriegeräte.
  • Als Software gelten Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung.
  • Die Neuregelung gilt – rückwirkend – für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2021 und Restbuchwerte aus den Vorjahren.

Ein guter Zeitpunkt für die IT-Modernisierung

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung mit all ihren sich stetig verändernden Anforderungen ist eine Optimierung oder gar ein (Neu-) Aufbau der IT-Infrastruktur essenziell, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern.

Laut der aktuellen Studie IT-Modernisierung 2021 von IDG Research Services haben bereits rund 60 Prozent der Unternehmen ihre Anwendungen und Prozesse in sehr großem Umfang modernisiert. 55 % der Unternehmen starten IT-Modernisierungsprojekte, aufgrund von veränderten Geschäftsanforderungen, die mit den vorhandenen Systemen nicht mehr erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass durch den Einsatz von älteren Anwendungsprogrammen die Risiken im Hinblick auf Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit steigen.

Da eine moderne und leistungsfähige IT-Landschaft maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens beiträgt, ist es höchste Zeit, das Unternehmen in ihrer IT-Infrastruktur mit innovativen digitalen Wirtschaftsgütern zu modernisieren.

Unsere ITleague-Partner freuen sich darauf, Ihnen bei der IT-Modernisierung zu helfen.