Auch der digitale Nachlass sollte geregelt sein!

Das Internet ist omnipräsent und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Heutzutage findet das Leben zahlreicher Menschen vorwiegend im Internet statt. Die privaten und beruflichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den verschiedenartigen Onlinekanälen verbreiten, sind enorm. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Sterbefall mit ihnen geschehen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Familie, Unternehmenspartner oder Arbeitskollegen im Sterbefall den Zugriff auf wichtige Konten und Informationen erlangen und andererseits hochsensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

Wer dieser Tage stirbt, ist längst nicht tot!

Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Services: Für viele Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation inzwischen überwiegend im Internet statt.

Laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 benutzen in Deutschland zurzeit 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Parallel hinterlassen sie Unmengen an privaten und beruflichen Daten und Informationen auf den unterschiedlichen Onlinekanälen.

Trotzdem machen sich nur die wenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Todesfall erfolgen soll.

Schlimmer noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitales Erbe gleichermaßen entscheiden können, wie über ihr analoges Erbe. Dies führt dazu, dass sie für diesen Zweck häufig keine Nachlassregelungen treffen.

Die Konsequenzen: Die Angehörigen müssen im Todesfall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen ertragen. Sie haben in der Regel auch keine Option auf wesentliche Accounts und Daten zuzugreifen. Parallel müssen sie mitunter alle Kosten für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da sämtliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Background ist es vorteilhaft, dass künftige Erblasser sich rechtzeitig mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen und eine sinnvolle Nachlassplanung erstellen.

Das online Leben kennt kein Fälligkeitsdatum!

Die elektronischen Spuren, die ein Internetuser bei seinen Aktivitäten im Internet verbreitet, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffserklärung des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Dazu gehören nicht nur alle Rechte und Pflichten und Rechtsverhältnisse, die mit dem Gebrauch von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch sämtliche Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Diensten wie auch allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

  • E-Mail-Accounts,
  • Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
  • Profile und Informationen in sozialen Netzen,
  • Messenger- und Cloud-Services,
  • Accounts bei Streamingdiensten,
  • Konten in Onlineshops,
  • elektronische Zahlungsmittel,
  • Urheberrechte und andere Rechte an Fotos, Blogs, Foreneinträgen,
  • Abos für Online-Magazine,
  • Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
  • Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
  • Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Ebenfalls gelten alle elektronische Daten wie Bilder, Filme oder Dateien, die auf einem Computer, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitale Erbmasse.

Außerdem werden in manchen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier allerdings streitig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware darüber festlegt, ob diese unter die besondere digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Der Erbe ist Rechtsnachfolger!

Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu zählen hauptsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz
das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Grundsätzlich werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsverhältnise, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.

Von daher haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Vernichtung zu.

Gerade zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jeden Menschen unerwartet treffen. Gerade Firmen müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall rechtzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsbewusst zu gewährleisten.
Darum ist es wesentlich, sich zeitig mit der Thematik „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich.

Persönlicher digitaler Nachlass

Im privaten Bereich empfiehlt es sich, eine allgemeine Vollmacht oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu erstellen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe.Das Entscheidende hierbei ist es, den Angehörigen die Option zu geben, bei Bedarf prompt auf wichtige Konten zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um vermeidbare laufende Zahlungen zu stoppen.

Folglich sollten gerade folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

  • Zugangsdaten zu allen bedeutsamen E-Mail-Konten
  • Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
  • Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Diensten sowie anderen Online-Accounts und Portalen
  • Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Co.

Geschäftlicher digitaler Nachlass

Im beruflichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugang auf die Accounts über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Nutzen hierbei ist, dass nicht nur im Todesfall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen stets einen Master-Zugriff auf die Konten der Angestellten haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.Eine weitere Möglichkeit den digitalen Nachlass im geschäftlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.

Beständig dranbleiben beim digitalen Erbe!

In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Internetseite größer wird, ist es nützlich, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugriff auf essentielle Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können sensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.

Die nachfolgende Kontrollliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  1. Fertigen Sie eine Liste an, die alle benutzten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
  2. Deponieren Sie das Register als Dokument oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
  3. Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.
  4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
  5. Entfernen Sie regelmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die keinem in die Hände fallen sollen.
  6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und organisieren können.
  7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu chiffrieren und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu wahren.

Sorgen Sie frühzeitig vor: Denn das Projekt „Mein digitaler Nachlass“ betrifft uns alle!

Wir sind schon lange in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Online-Webseiten, das Erledigen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Web geregelt. Umso wesentlicher ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen soll.

Wir von der IT League empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und passende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Klarheit für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.

Sie sind Endkunde: Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer geeigneten Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.

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