Cybersicherheitsstrategie der EU: Gemeinsamer Kampf gegen Internetkriminalität!

 

Ein Leben ohne Web und digitale Technologien – nicht vorstellbar. Sie bereichern unseren Alltag, unterstützen den Fortschritt im Businessumfeld und ermöglichen eine präzise globale Verknüpfung. Allerdings sind mit den zahlreichen Nutzen auch substantielle Risiken und Gefahren vereint. Internetkriminalität, Desinformationskampagnen und digitale Spionage haben sich zu prominenten globalen Bedrohungen konzipiert. In Anbetracht dieser Gefahrenlage hat die Europäische Union eine robuste Cybersicherheitsstrategie formuliert. Welche speziellen Regeln jene Strategie umfasst und wie sie die Unternehmen und Einzelpersonen in der EU beeinflusst, wird im folgenden Text dargestellt.

Remote Work statt Büroarbeit, virtuelle Meetings anstatt Konferenzraum, Online-Shopping statt Einkaufsbummel: In den letzten Jahren hat sich unser alltägliches Leben, sowohl privat als auch beruflich, immer mehr ins Internet verschoben. Das überrascht wenig: Bekanntermaßen bringt die Digitalisierung einbegriffen der steigenden Verfügbarkeit von Online-Diensten und Online-Angeboten bequeme, hochflexible und zeitsparende Möglichkeiten zu herkömmlichen Lebens- wie auch Arbeitsweisen.

Aber wo Licht ist, da fällt auch Schatten: Die wachsende Online-Präsenz ruft vermehrt Kriminelle ans Tageslicht, die von den globalen wie auch anonymen Strukturen des Internets profitieren. Ob es um Datendiebstahl, digitale Nötigung oder virtuelles Stalking geht, die Bandbreite der möglichen Straftaten ist hoch und betrifft weltweit sowohl Einzelpersonen als auch Firmen, Behörden sowie Einrichtungen. Diese Entwicklung dürfte zukünftig noch ansteigen, weil bis 2025 vermutlich 41 Milliarden Geräte auf der ganzen Welt mit dem Internet der Dinge verknüpft sein werden.

Die weltweit entstehenden Schäden erlangen inzwischen eine Billionenhöhe!
Die deutsche Wirtschaft allein erleidet derzeitig durch Internetangriffe jährlich Schäden in Höhe von rund 206 Milliarden Euro – ganz zu schweigen von den enormen Reputationsschäden und dem Entfall an Konkurrenzfähigkeit.
Um den vielfältigen sowie pausenlos wechselnden Bedrohungslagen effektiv zu begegnen, hat die Europäische Union im Dezember 2020 eine neue Planung zur Cybersicherheit für die digitale Dekade verabschiedet.

 

EU-Cybersicherheitsstrategie: Sicherheit und Offenheit im Fokus!

 

Die europäische Cybersicherheitsstrategie ist viel mehr als nur ein politisches Statement; sie ist ein umfangreicher Masterplan für die Zukunft der digitalen Sicherheit in Europa und hierüber hinaus. Sie hat die Absicht, einen digitalen Raum zu erzeugen, welcher nicht bloß zuverlässig ist, aber ebenso die Grundwerte sowie Grundrechte der EU-Bürger, der Wirtschaft sowie der Gesellschaft beschützt.

Die Strategie ist in drei wesentliche Aktionsbereiche unterteilt:

1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Souveränität: Jener Teil konzentriert sich auf die Kräftigung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Energieinfrastruktur und dem Verkehrssektor. Verschiedene Regelungen, wie das Programm zur Cyber-Sicherheitszusammenarbeit, kurz CSC, sowie die NIS2-Richtlinie, sollen die Absicherung der EU sowie deren Mitgliedstaaten gegen Cyberbedrohungen gewährleisten. Des Weiteren ist die Einrichtung eines KI-gestützten Netzwerks von Sicherheitszentren eingeplant, das als „EU-Cyberschild“ fungieren soll.

2. Entwicklung operativer Fähigkeiten für Prävention, Abschreckung und Reaktion: Die EU versucht, eine zentrale Cyberkoordinierungsstelle zu implementieren, welche die Teamarbeit zwischen den verschiedenen EU-Organen und den nationalen Behörden verbessern soll. Zusätzlich sollen die diplomatischen Werkzeuge der EU im Bereich der Cyberdiplomatie ausgebaut und die Fähigkeiten zur Cyberabwehr weiterentwickelt werden.

3. Förderung eines weltweit offenen und sicheren Cyberraums: Jener Aktionsbereich zielt darauf ab, eine regelbasierte weltweite Anordnung im Cyberraum zu kräftigen. Die EU möchte ihre internationale Kooperation stärken und dabei Normen und Standards erarbeiten, welche in Einstimmigkeit mit den Werten der EU sind. Überdies ist der Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittstaaten ein zentraler Bestandteil jenes Bereichs.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Wichtige Regelungen auf einen Blick!

 

Die Europäische Union hat in ihrer Cybersicherheitsstrategie etliche Schlüsselinitiativen und Regelungen verankert, die hierauf aus sind, die digitale Resilienz der Mitgliedstaaten zu stärken und einen soliden digitalen Raum zu schaffen.

Im Folgenden werden einige der bedeutendsten Regelungen detailliert erläutert:

• Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit: Als integraler Baustein der Cybersicherheitsstrategie der EU setzt die Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit, oder kurz CSC, einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der kollaborativen Vorhaben zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dritten Ländern. Der Anreiz besteht hierin, kollektive Hindernisse und Probleme im Bereich der Cybersicherheit wirksam zu meistern. Es wird angestrebt, durch den Austausch bewährter Vorgehen sowie der Verteilung von Fakten, ein überlegenes Level an Cybersicherheit zu gestalten.

• NIS2-Direktive: Die NIS2-Richtlinie, eine Evolution der ursprünglichen NIS-Richtlinie, implementiert rigide Sicherheitsvorschriften für elementare Infrastrukturen und Services. Firmen wie auch Organisationen müssen dringend adäquate Strategien zur Verteidigung ihrer IT-Systeme sowie Netzwerke einführen. Bei Zuwiderhandlungen sind schwere Sanktionen vorgesehen.

• Gesetz zur Cyber-Resilienz: Die Vorschrift zur Cyber-Resilienz, kurz als CRA reputabel, verfolgt die Absicht, die Widerstandsfähigkeit gegen Internetkriminalität zu intensivieren. Sowohl Unternehmen als auch staatliche Einrichtungen sind dazu angewiesen, präventive Schritte zu unternehmen, um ihre Informations- und Kommunikationssysteme vor Cyberbedrohungen und Cyberkriminalität effizient zu sichern.

• Regelung der Integration von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen: Diese spezifische Regel klärt, wie künstliche Intelligenz im Sektor des Gesundheitswesens ungefährdet integriert werden kann. Sie bezweckt, eventuelle Datenschutzrisiken zu reduzieren, während sie gleichzeitig die positiven Aspekte jener Technologie zur Geltung bringt.

Europäische Cybersicherheitsstrategie: Warum Koordination so wichtig ist!

 

In einer digitalisierten Welt, in welcher die Internetkriminalität rasant zunimmt und die Bedrohungen zunehmend raffinierter und komplizierter werden, ist ein koordiniertes Vorgehen in der Internetsicherheit nicht nur wünschenswert, sondern eine zwingende Voraussetzung.
Jener koordinierte Ansatz ermöglicht die Generierung eines einheitlichen Regelungsrahmens, welcher die Vereinheitlichung und Verbesserung der Cybersicherheitspraktiken in den jeweiligen Mitgliedstaaten erleichtert. Außerdem stellt ein solcher Rahmen sicher, dass sämtliche Mitgliedstaaten einen gleich hohen Standard im Management ihrer Internetsicherheit erfüllen, womit das Risiko erfolgreicher Internetangriffe minimiert wird.
Ferner hat die koordinierte Cybersicherheitsstrategie viele Vorteile: Sie erschafft nicht nur eine einheitliche Front gegen Internetrisiken, sondern fördert ebenso die Zusammenarbeit sowie den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies hingegen verbessert die allgemeine Sicherheit und Resilienz im digitalen Raum der EU und hat auch relevante Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und das allgemeine Wohl der EU-Bürger.

Europäische Cybersicherheitsstrategie: Schlüsselgesetzgebungen und ihre Bedeutung für Unternehmen!

 

Die EU hat in den letzten Jahren signifikante Anstrengungen unternommen, um die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu bestärken. Zu jenem Zweck wurden besonders entwickelte Richtlinien, Verordnungen und Regelungen erlassen. Diese Regelwerke bewachen nicht bloß die digitale Landschaft und die persönlichen Daten der Bürger, sondern ebenfalls die Firmen, welche im digitalen Raum tätig sind.

Zu den Schlüsselgesetzgebungen zählen:

• Deutsches BSI-Gesetz: In der BRD fungiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Regulierer für Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz erklärt die Zuständigkeiten sowie Befugnisse dieser Institution und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Informationssicherheit innerhalb Deutschlands.

• NIS-Direktive: Jene Richtlinie auf EU-Ebene konkretisiert die Verantwortungsbereiche von Wirtschaftsakteuren wie auch Organisationen im Bereich der Internetsicherheit und fördert die kollaborative Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Cybergefahren.

• eIDAS-Regulierung: Diese Regulierung steuert die Verwendung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste binnen der EU und sichert sowohl ihre Interoperabilität als auch ihre Integrität wie auch Sicherheit.

• Nationale Gesetze zur IT-Sicherheit: Innerhalb der unterschiedlichen Mitgliedsländer der EU existieren weitere Gesetzgebungen zur IT-Sicherheit, welche Unternehmungen sowie Institutionen dazu anhalten, ihre informationstechnologischen Systeme vor Internetgefahren zu schützen.

• EU-DSGVO: Diese allumfassende Verordnung etabliert rigide Normen für die Handhabung von personenbezogenen Daten und setzt komplexe Sanktionen für Verstöße gegen diese Normen fest. Firmen, die die aktuellen Cybersicherheitsvorschriften nicht einhalten, müssen mit extremen Strafen und Sanktionen planen. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle der Informations- und Kommunikationssysteme unentbehrlich, um die Einhaltung der geltenden Cybersicherheitsvorschriften sicherzustellen.

Ein Überblick über die EU-Cybersicherheitsbehörden!

 

In der Europäischen Union gibt es unterschiedliche spezialisierte Behörden und Organisationen, welche sich der Cybersicherheit verschreiben.

An vorderster Stelle ist die European Union Agency for Cybersecurity, kurz ENISA. Diese ist die zentrale Anlaufstelle für Anliegen rund um die Internetsicherheit in der EU. Die Dienststelle bietet eine Menge von Dienstleistungen an, hierunter Risikobewertungen, Empfehlungen und die Bezuschussung von Kooperationen und Netzwerken zwischen den Mitgliedstaaten.
Neben der ENISA gibt es die Computer Emergency Response Teams, knapp CERTs. Jene Teams reagieren in Echtzeit auf Internetbedrohungen und Internetangriffe. Gleichzeitig sind diese sowohl auf nationaler wie ebenso auf lokaler Ebene tätig und offerieren schnelle Hilfe bei der Identifizierung sowie Bekämpfung von Internetbedrohungen.
Ein weiterer relevanter Akteur, welcher bei der Cybersicherheitsabwehr eine entscheidende Wichtigkeit spielt, ist das European Cybercrime Centre, knapp EC3, von Europol. Das EC3 dient als koordinierende Einheit für die Defensive von Internetkriminalität in der Europäischen Union und begünstigt den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.
All diese Behörden funktionieren Hand in Hand, um eine koordinierte und effektive Reaktion auf die zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Internetsicherheit sicherzustellen. Die Aktivitäten sind ein wesentlicher Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie.

Der entscheidende Faktor für die digitale Integrität Europas!

 

Fakt ist: Digitale Technologie sowie das Internet bestimmen den Alltag – vor allem den Businessalltag – maßgeblich. In diesem Kontext stellt die EU-Cybersicherheitsstrategie einen entscheidenden Bestandteil für die Aufrechterhaltung der digitalen Integrität wie auch Sicherheit in Europa dar. Durch eine Kombination aus koordinierten Maßnahmen, qualifizierten Behörden und flexiblen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Vorgehensweise einen robusten Schutzschild gegen die umfangreichen Internetbedrohungen unserer Zeit.